Gerade für Psychotherapien ist die gute sprachliche Verständigung im vertraulichen Rahmen unersetzlich. Die Finanzierung von speziell dafür ausgebildeten Sprachmittler*innen ist leider nicht selbstverständlich. Die Sozialämter zahlen nicht oder z.T. nur nach langer Bearbeitungszeit und ggf. dem Einlegen eines Widerspruchs. Die Jobcenter zahlen überhaupt keine Sprachmittlerkosten.
| Kapitel: | Soziales |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Ilka Lambke-Muszelewski (KV Lübeck) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Angelegt: | 25.11.2022, 19:14 |