NUR auf staadteigenen Flächen kann die Stadt den Landwir:innen Vorschriften machen! über alle anderen Flächen kann man nur reden. Oder enteignen, aber das müsste man dann reinschreiben.......die beiden Zeilenumbrüche vor "hierzu" und "zu diesem Zweck" müssen weg, um den Zusammenhang der Absätze herzustellen. der neue Satz aus Äa 55 muss weg, das unterbricht den Zusammenhang. Man müsste dann erst wieder ".....auf stadteigenen Flächen" hinzufügen
| Kapitel: | Klima & Umwelt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Marilla Meier (KV Lübeck) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Angelegt: | 26.11.2022, 04:52 |